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Theologie und Spiritualität der Notfallseelsorge

Botschafter des Lebens an der Grenze des Todes
Zum theologischen Selbstverständnis der katholischen Notfallseelsorge

 

Notfallseelsorge ist Seel­sorge angesichts der Konfron­tation mit dem plötzli­chen Tod 

Notfallseelsorge ist ein seelsorgliches Angebot für Menschen, die in Momen­ten schwersten Leids und exis­ten­tieller Krisen mit dem nahen und plötzlichen Tod konfrontiert sind.

Kirche möchte in der Notfallseelsorge den Menschen in diesen extremen Le­benssituationen beiste­hen: Ihre Notfallseelsorger sind bei den Menschen in ihrer Not und ihrem Unglück, im Moment der To­desahnung und wenn der Tod noch nahe ist. Sie halten mit den Menschen das Schweigen aus, wenn ange­sichts von Leid, Schuld und Ohn­macht jedes Wort versagt. Und sie versuchen, Trost und Hoff­nung über den Moment des Leids und des Schmerzes hinaus zu geben und so Perspektiven für den Weg zurück in den Alltag zu eröffnen.

In ihrem Bemühen, in der extremen Situation des nahen und plötzlichen To­des „Botschafter des Le­bens an der Grenze des Todes zu sein", sind die Not­fallseelsorger getragen und motiviert vom öster­lichen Mys­terium:

  • von Jesu Leiden, in dem er bis zum Äußersten geht und sein Leben in die Hände Got­tes legt,
  • von seinem Tod am Kreuz, der die Einsamkeit, Hoffnungslosigkeit und Gott­verlassen­heit jedes Todes ra­dikal spürbar macht,
  • von Christi Auferstehung, in der er durch Gottes Macht von den Toten er­weckt und in Gottes Herr­lich­keit erhöht wird
  • und von der Zusage seiner bleibenden Nähe.

Ohnmacht, Schmerz und Leere des Todes haben nicht das letzte Wort, son­dern Gott will das Leben. Notfallseelsorge will dies in der konkreten Situation präsent machen. Jesus Christus hat durch seinen Tod am Kreuz jeden Tod über­wunden und in der Auferstehung das Leben für alle wieder hergestellt. Gegen Ka­tastrophen, Leid und Tragödien im Leben der Menschen geben Not­fallseelsorger der Hoff­nung Raum, dass die Liebe Gottes den Tod ein für al­lemal besiegt hat und dass das Leben der Men­schen nicht in der Hoffnungs- und Aussichtslosigkeit des Todes endet.

 

Notfallseelsorge als Einzelseel­sorge 

1. Notfallseelsorge ge­schieht als Ein­zelseel­sorge.

Hierbei ist sie zuerst Voll­zug gemeindlicher Seel­sorge und zugleich integraler Bestandteil von Trau­erpastoral. Ihre Organisation kann auch über­gemeindlich erfol­gen.

In ihr verdichten sich die Grundvoll­züge kirchli­chen Handelns örtlich und zeitlich, weil sie zu­gleich im­mer Diakonia, Martyria und Koinonia ist und in vielen Fällen dies auch im Ritual als Litur­gia dar­stellt.

2. Notfallseelsorge ist ein zeitlich abgegrenzter Dienst in einer Krisensitua­tion angesichts des plötzli­chen Todes.

Ihre dia­konale Dimension zeigt sich zunächst in der Präsenz und dann auch in der Ein- und Rück­bin­dung in die Strukturen der Pfarr­seelsorge und an­derer be­gleitender bzw. nachsor­gen­der Regel­ange­bote der Kirche und ih­rer Caritas oder entsprechender Beratungs- und Hilfsange­bote.

3. In der Notfallseelsorge ist Kirche in Gesellschaft präsent.

Als Angebot an alle Menschen muss das Handeln bei und für Menschen, die vom plötzlichen Tod betroffen sind, humanwissenschaftlich verantwortbar sein. Deshalb werden die Schnittstellen zu den Strukturen von Notfall­diensten in der Gesellschaft (z. B. zu Rettungsdienst, Feuerwehr und Poli­zei) gepflegt.

Bestandteil des Selbstverständnisses von Notfallseelsorge ist ihre Verläss­lichkeit. Weil die Kirche Menschen angesichts des plötzlichen Todes Nähe und Trost anbietet, ist sie rund um die Uhr zu­verlässig erreichbar. Die An­forderung dieses kirchlichen Dienstes erfolgt über die örtlichen Not­fallsys­teme (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä.).

Alle in der Pastoral hauptamtlich Tätigen haben die Kompetenz und die grundsätzliche Verpflich­tung zur Betreuung von Menschen angesichts des plötzlichen Todes.

Für die regelmäßige Bereitschaft und in besonde­ren Situationen wie z. B. bei Katastrophen und Groß­schadenslagen unterstützen speziell ausgebildete und beauftragte Notfallseelsorger dieses Netz kompetenter Hilfe.

4. Notfallseelsorge geschieht im Auftrag des Bischofs.

Dieses seelsorgliche An­gebot wendet sich an alle Menschen.

Notfallseelsorge als Or­ganisations­form dieses Angebotes findet eine ge­schwisterliche Nähe zu den Kir­chen der ACK und wird auch gemein­sam mit ihnen durchgeführt.

Im Kontext der Psychosozialen Notfallversorgung vernetzt sich Notfallseel­sorge mit den Struktu­ren der Gefahrenabwehr.

 

Notfallseelsorge bei größeren Schadenslagen

5. Kirche lässt sich über die Notfallseelsorge in Katastrophen und anderen Schadenslagen in die beste­henden Konzepte der allgemeinen Gefahrenabwehr einbinden. Dies gilt auch für Aus­bildun­gen und Übungen.

6. Andere Sys­teme der Psychosozialen Notfallversorgung werden von der Not­fallseelsorge fachlich geach­tet.

Die Kirche legt jedoch Wert auf die Möglichkeit, ihren Auftrag in dieser Form des Dienstes den Men­schen anzubieten.

 

Notfallseelsorge und Seelsorge für Einsatzkräfte

7. Die Notfallseelsorge betreut Überlebende, Augenzeugen und Hinter­bliebene.

Für die Betreuung und Nachsorge der Einsatz­kräfte ist die entspre­chende (kategoriale) Fachseel­sorge zuständig (z.B. Seelsorge in Feuerwehr, Ret­tungsdienst, Katastrophenschutz und Polizei­seelsorge).