Als Angebot an alle Menschen muss das Handeln bei und für Menschen, die vom plötzlichen Tod betroffen sind, humanwissenschaftlich verantwortbar sein. Deshalb werden die Schnittstellen zu den Strukturen von Notfalldiensten in der Gesellschaft (z. B. zu Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei) gepflegt.
Bestandteil des Selbstverständnisses von Notfallseelsorge ist ihre Verlässlichkeit. Weil die Kirche Menschen angesichts des plötzlichen Todes Nähe und Trost anbietet, ist sie rund um die Uhr zuverlässig erreichbar. Die Anforderung dieses kirchlichen Dienstes erfolgt über die örtlichen Notfallsysteme (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä.).
Alle in der Pastoral hauptamtlich Tätigen haben die Kompetenz und die grundsätzliche Verpflichtung zur Betreuung von Menschen angesichts des plötzlichen Todes.
Für die regelmäßige Bereitschaft und in besonderen Situationen wie z. B. bei Katastrophen und Großschadenslagen unterstützen speziell ausgebildete und beauftragte Notfallseelsorger dieses Netz kompetenter Hilfe.
